Dienstleistungen / Angebote

Die Stiftung unterstützt Leistungserbringerinnen und  Leistungserbringern von medizinisch-therapeutischen Massnahmen finanziell. Spendengelder werden gezielt eingesetzt, um das Therapieangebot aufrecht zu erhalten und das Know-how im Kanton Graubünden längerfristig zu garantieren. Säuglinge, Kleinkinder, Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen, die in abgelegenen Tälern und Dörfern wohnen, sollen weiterhin vor Ort eine qualitativ hoch stehende und spezialisierte physiotherapeutische Behandlung erhalten.

Grundsätzlich wird die Stiftung Lücken im medizinisch -therapeutischen Bereich schliessen, die weder von den Kostenträgern (Invaliden Versicherung und Krankenkassen), noch vom Kanton oder anderen Organisationen gedeckt werden. Das Stiftungsvermögen soll langfristig erhalten und gewahrt werden. Dies bedeutet, dass sobald die Kinderphysiotherapie in den Regionalspitälern integriert und im Kanton gut verankert ist, die Erträge aus der Stiftungseigenen Liegenschaft, aus den Finanzanlagen sowie die jährlich erhaltenen Spenden für unterschiedliche Leistungen gesprochen werden.

Für Folgendes werden die finanziellen Mittel der Stiftung eingesetzt: 

  • Ärztlich verordnete medizinische Therapien, die weder von den Krankenkassen noch von der Invalidenversicherung finanziert werden
  • Supervisionen für Leistungserbringerinnen / Leistungserbringer
  • Fort- und Weiterbildungen im medizinisch-therapeutischen Bereich (Säuglinge, Kinder und Jugendliche) für Leistungserbringerinnen / Leistungserbringer 
  • Reisezeit und Reisekosten von Leistungserbringerinnen / Leistungserbringer bei der Arbeit an mehreren Therapiestellen
  • Sitzungspauschalen für medizinisch ? therapeutische Fachpersonen bei der Teilnahme an interdisziplinären Sitzungen, z. Bsp. Integrationsgespräche
  • Beratungen von Eltern und andere Betroffene
  • Übernahme der Kosten für Übersetzung von Beratungsgesprächen durch medizinisch-therapeutische Fachpersonen
  • Neuropädiatrische Konsilien in den Randregionen: Beiträge an die nicht verrechenbaren Kosten

Interessierte Personen können Anträge für die Finanzierung der oben genannten Leistungen an die Stiftung stellen. Die Finanzierungsanträge werden regelmässig durch die Mitglieder des Stiftungsrates bearbeitet.